Sonstiges
Allgemeine Geschäftsbedingungen der austropox® - HAAS GmbH
Grundlage eines Auftrages sind ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
I. Allgemeines:
1.) Unseren Verträgen liegen ausschließlich unsere nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sofern die Bedingungen unserer Vertragspartner dem widersprechen, so sind diese uns gegenüber nicht wirksam. Es bedarf keines ausdrücklichen Widerspruchs von uns. Alle Lieferungen unterliegen ausschließlich unseren AGBs!
2.) Bei laufender Geschäftsverbindung sind diese Bedingungen auch dann maßgeblich, wenn im Einzelvertrag hierauf nicht ausdrücklich Bezug genommen worden ist.
3.) Nachrangig zu diesen Bedingungen gelten folgende Vorschriften und zwar in der nachfolgenden Reihenfolge: – die DIN-Vorschriften – die VOB Teil A und B – die ZT V-Vorschriften.
4.) Zusagen, Vorschläge und dgl., die von Betriebsangehörigen oder Vertretern gemacht werden, sind ohne Vorlage einer besonderen Vollmacht bis zu unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unwirksam.
II. Kaufabwicklung:
1.) Angebote: Alle unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge und Lieferfrist bis zu ihrer ausdrücklichen Bestätigung freibleibend.
2.) Preise: Alle Preise werden in Euro berechnet und verstehen sich ab Werk, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Preis bestimmt sich nach dem Gewicht bzw. Maß zum Versandzeitpunkt.
3.) Versand: Die Wahl der Versandart und des Versandweges obliegt uns. Teillieferungen sind jederzeit zulässig, soweit sie zumutbar sind. Mehrkosten für Eil- und Expressleistungen sowie ein etwaiges Rollgeld am Platze gehen zu Lasten des Käufers.
4.) Liefertoleranzen: Katalogisierte Artikel werden in Einheitsgebinden / Einheitspackungen geliefert. Hierdurch bedingte Abweichungen von der Bestellung gelten als genehmigt, soweit es sich um handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen handelt.
5.) Kauf auf Abruf: Werden Abruftermine vereinbart, so kann der Verkäufer die Bezahlung der zur Verfügung gestellten Ware zum Abruftermin verlangen. Einer weiteren Mahnung bedarf es nicht. Nimmt der Käufer die bereitgestellte Ware zum vereinbarten Termin nicht ab, so lagert sie der Verkäufer auf Kosten und Gefahr des Käufers ein.
6.) Störungen: Betriebs- und/oder Verkehrsstörungen, Feuer-, Sturmschäden, Überschwemmungen, Arbeits-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen, jede Art höherer Gewalt und sonstige nicht vom Verkäufer zu vertretende Einflüsse auf Herstellung und Versand – auch bei Zulieferern – befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung von seiner Leistungsverpflichtung.
7.) Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Käufer – einschließlich des Kontokorrentsaldos – Eigentum des Verkäufers. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts im Falle des Zahlungsverzuges oder Gefährdung des Eigentumsanspruchs gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von etwaigen Pfändungen oder sonstigen Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums sofort zu unterrichten sowie den Pfändenden etc. auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Eine Verpfändung ist nicht zulässig. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich nach der Verarbeitung und Vermischung als Miteigentumsanteil auf die neuen Produkte. Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltseigentums gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche in Höhe des vom Verkäufer für die gelieferte Ware in Rechnung gestellten Preises an diesen ab.
8.) Mängelhaftung: Der Verkäufer verpflichtet sich zur mustergetreuen Lieferung. Eine Mängelhaftung in Bezug auf die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Käufer einseitig beabsichtigten Zweck wird nicht übernommen. Die anwendungstechnischen Beratungen, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind unverbindlich. Sie befreien den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung, ob die Ware für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Produkte, die als vorläufige Produkte oder Versuchsprodukte gekennzeichnet werden. Erkennbare Mängel können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware und nur vor ihrer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung geltend gemacht werden. Mit der Reklamation sind dem Verkäufer ausreichende Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen. Weist der Käufer einen Sachmangel nach, so leistet der Verkäufer Ersatz in Form einer mängelfreien Ware. Ist eine Ersatzlieferung durch den
Verkäufer nicht möglich oder ist diese fehlgeschlagen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Farbabweichungen ohne Beeinträchtigung der sonstigen Eigenschaftender Ware stellen keinen Sachmangel dar. Soweit gleichwohl vom Verkäufer Schadensersatz zu leisten ist, wird als Höchstbetrag der auf die verbrauchte Menge der Ware entfallende Kaufpreis vereinbart. Der nach der Verfugung entstehende Kunstharzfilm an der Steinoberfläche sowie mögliche Verfärbungen durch Wassereinfluss oder während des Abwitterungsprozesses sowie Risse im Mörtel stellen keinen Mängel dar!
9.) Liefertermine: Die im Angebot genannten oder sonstigen schriftlich vereinbarten Termine sind verbindlich (vgl. II Ziff. 6). Solange der Käufer Vorbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, so gilt der vereinbarte Termin nicht. Liefert der Verkäufer zum vereinbarten Termin nicht, so ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Nach Ablauf der Frist ist der Käufer berechtigt, vom
Vertrag zurück zutreten. Für höhere Gewalt, Streik, Kriegswirren wird nicht gehaftet. Soweit vom Verkäufer Schadensersatz zu leisten ist, so haftet dieser nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
10.) Warenrücknahme: Der Verkäufer erklärt sich bereit Ware unter folgenden Bedingungen zurückzunehmen: a) Das Haltbarkeitsdatum ist nicht abgelaufen. b) Die Ware und Verpackung ist im einwandfreien Zustand. c) Der Verkäufer legt den Wert der zu erteilenden Gutschrift fest. Es werden max. 50% des Warenwertes vergütet.
III. Zahlungsabwicklung:
1.) Die Zahlung des Kaufpreises ist nach Lieferung und Rechnungserstellung innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder binnen 14 Tagen netto zu leisten. Nach 14 Tagen kommt der Käufer automatisch in Verzug. Er verschuldet dann zumindest Zinsen nach Maßgabe des § 288 BGB. Der Verkäufer ist im Übrigen berechtigt, vom Käufer Vorkasse in voller Höhe bzw. ein unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv zu verlangen.
2.) Vorleistungen des Käufers in Form von Barzahlungen etc. werden nicht verzinst.
3.) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt werden. Das gleiche gilt für
Ansprüche, auf die ein Zurückbehaltungsrecht gestützt wird.
IV. Verpackung:
1.) Die Lieferung erfolgt in Einweggebinden auf Paletten. Europaletten müssen getauscht werden. Sollte der Käufer Tauschpaletten nicht in ausreichender Anzahl bereitstellen, werden je Palette 15,00 € berechnet.
2.) Einweggebinde werden nicht zurückgenommen.
V. Transportschäden:
Bei Auftreten eines Transportschadens ist wie folgt zu verfahren: a) Versandart Bahn: sofort die zuständige Güterabfertigung verständigen, Besichtigung und eine Tatbestandsaufnahme beantragen. b) Versandart Post: sofort das zuständige Postamt verständigen, Besichtigung und eine Tatbestandsaufnahme beantragen. c) Versandart Spedition: Schaden nach der Besichtigung auf dem Frachtbrief vermerken und vom Spediteur bestätigen lassen. Tatbestandsaufname beantragen.
VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Forderungen des Verkäufers ist Klagenfurt bzw. das LG Klagenfurt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle vorher erschienenen Leistungsübersichten sind mit dem Erscheinen dieser Leistungsübersicht ungültig. Es gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen. Lieferung: innerhalb von max. 14 Werktagen ab Auftragsbestätigung durch Verkäufer (bundesweit). Selbstabholung und Lieferung mit Hebebühne nach Absprache möglich. Stand Jänner 2020. Änderungen vorbehalten.
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+43 664 / 13 59 854